Arbeitsfelder

Zielgruppe

Die Zielgruppe von VALOKI sind Kinder, Jugendliche und Familien, die im Rahmen von Ambulanten Hilfen nach § 27 SGB VIII betreut werden. Die Betreuung von VALOKI kann hierbei im häuslichen Umfeld, in Kinderbetreuungseinrichtungen, der Schule oder in unseren Räumen stattfinden.

Eine Zusammenarbeit mit anderen professionellen Helfern (z.B. Kinderärzten, Psychotherapeuten etc.) ist im Rahmen einer Betreuung ebenso möglich.

Die Beantragung einer Ambulanten Hilfe muss über den Allgemeinen Sozialen Dienst des an ihrem Wohnort/ Stadtteil zuständigen Jugendamtes erfolgen. Bei allgemeinen Fragen zu ambulanten Hilfen und zur Antragstellung können sie sich auch an uns wenden.

VALOKI bietet in Verbindung mit § 27 SGB VIII folgende Leistungen an:

§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer

Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die besondere Probleme in der Familie, in der Schule oder am Arbeitsplatz haben. In erster Linie unterstützen wir dabei altersgemäßes und selbstständiges Handeln.

Hierbei spielt der Einbezug der Familie und des sozialen Umfeldes für uns eine zentrale Rolle.

 Zielgruppe:

  • Kinder und Jugendliche mit deutlichen Entwicklungs- und/oder Verhaltensschwierigkeiten, die in der eigenen Familie oder Pflegefamilie leben
  • Auftretende Schwierigkeiten können sein: mangelnde soziale Kompetenz, Suchtmittelmissbrauch, Schulschwierigkeiten, delinquentes Verhalten u.a.

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe wird die Familie durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt. Der Fokus bei diesem Angebot liegt auf der innerfamiliären Kommunikation wobei die Erziehungspersonen hierbei eine besondere Verantwortung besitzen. Die Grundlage des gemeinsamen Arbeitens zielt auf absehbare Selbständigkeit ab und leistet Hilfe zur Selbsthilfe.

Zielgruppe:
Familien (eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern), deren Ressourcen und Selbsthilfepotentiale momentan nicht ausreichen, um Problemlagen zu bewältigen.

§ 35a SGB VIII  Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie i.V.m §41 SGB VIII für junge Volljährige    – in Form von Schulintegrationshilfe sowie betreutes Wohnen

Mit der Eingliederungshilfe werden Kinder, Jugendliche sowie junge Volljährige und in Zusammenarbeit mit deren Familien/Ressourcen bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unterstützt. Ziel dabei ist, eine (drohende) seelische Behinderung abzumildern oder abzuwenden und damit ihre Handlungskompetenz in gesellschaftlichen Strukturen sowie sozialen Bezügen zu stärken bzw. wieder herzustellen.

Zielgruppe:                                                                                                                                                             Kinder und Jugendliche, sowie junge Volljährige, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

§ 41 SGB VIII  Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Eine Hilfe für junge Volljährige ist eine Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Sie ist auf absehbare Selbständigkeit des jungen Menschen orientiert und leistet Hilfe zur Selbsthilfe. Der Fokus der Hilfe für junge Volljährige liegt auf der Verselbständigung des jungen Menschen.

Zielgruppe: junge Volljährige von 18 – 21 Jahren (Nachbetreuung)

§ 34 SGB VIII – Betreutes Wohnen in 2er WG oder Einzelwohnen – VALOKI@home

Hierbei handelt es sich um ein Angebot der Hilfen zur Erziehung für Jugendliche ab 16 Jahren, welche aufgrund mangelnder Gruppenfähigkeit oder Traumatisierung im klassischen Heimkontext nur schwer unterzubringen sind oder in Ihrer Entwicklungsphase die Verselbständigung  angestrebt wird. Ziel ist es mit dem Betreuten (Einzel-)Wohnen nach §34 SGB VIII i.V.m. §35 a oder §41 ein flexibles und selbstbestimmtes Wohnangebot zu leisten, was langfristig zu einem eigenaktiven und selbständigen Leben der Jugendlichen im eigenen Wohnraum führen soll.

Zielgruppe:  Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren (bzw. bis 21 Jahren)

freie Kapazitäten:

  • 0 von 4 Plätze im Stadtteil Altstadt/Plauen für Jungen / männliche umA ab 16 Jahren in 2 x 2er WG – Kaitzer Straße
  • 0 von 2 Plätze im Stadtteil Wilsdruffer Vorstadt für Mädchen ab 16 Jahren in 2er WG Maternistraße
  • 0 von 2 Plätze im Stadtteil Wilsdruffer Vorstadt für Mädchen ab 16 Jahren in 2er WG – Seilergasse
  • 0 von 2 Plätze im Stadtteil Wilsdruffer Vorstadt für Mädchen ab 16 Jahre in 2er WG – Seilergasse
  • 0 von 2 Plätze im Stadtteil Wilsdruffer Vorstadt für Jungen / männliche umA ab 16 Jahren in 2er WG – Annenstraße
  • 0 von 2 Plätze im Stadtteil Wilsdruffer Vorstadt für Mädchen / weibliche umA ab 16 Jahren in 2er WG – Maternistraße

Anfragen richten Sie hierzu an die Geschäftsleitung Herr Scherr oder Frau Schönig.

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